Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Immobilium, Hütten und Paläste, vertreten durch Herrn Hartwig Söhren, Im Wiesengrund 11, 21 382 Brietlingen und dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden soweit nicht vertraglich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gewährleistung.
Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand und der Bausubstanz sowie der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren.

3. Zustandekommen eines Vermittlungsauftrages:
Besondere formelle Kriterien sind für die Auftragserteilung nicht zwingend. Ein Auftrag, kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

4. Sorgfaltspflicht und Datenschutz durch den Auftragnehmer:
Vermittlungsaufträge werden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung der allgemein kaufmännischen Grundsätze und der Standesregeln des Maklerberufsstandes wahrgenommen.
Alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – werden von uns vertraulich behandelt. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung, des Eigentümers geben wir auf Anfrage seinen Namen und weitere Daten an Interessenten weiter.

5. Sorgfaltspflicht und Datenschutz durch den Auftraggeber:
Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Immobilium - Hütten und Paläste gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision, die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies unverzüglich nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Eine Berufung auf eine solche Kenntnis zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen.

6. Vertragsabschluss :
Immobilium - Hütten und Paläste hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.

7. Alleinaufträge:
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

8. Tätigkeit für andere Vertragspartner:
Immobilium - Hütten und Paläste ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Folgegeschäft: Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen bzw. vermittelten Verträge Objekte gelten die gleichen Bedingungen. Wenn in diesem Zusammenhang weitere Verträge zustande kommen, steht Immobilium, Hütten-und-Paläste auch dann der Provisionsanspruch zu.

10. Provisionsanspruch:
Die Provision von Immobilium – Hütten und Paläste ist verdient und fällig zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch. Auch wenn der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeglicher Nachweis. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, sofern vertraglich nicht ausdrücklich eine andere Provision vereinbart wurde: a) Bei Kaufverträgen: Bei Kaufverträgen sind jeweils 3% zzgl. MwSt (Brutto=3,57%) des Kaufpreises jeweils vom Käufer und vom Verkäufer zu zahlen. Gesamtprovisionsanspruch = 6% zzgl. MwSt. (Brutto = 7,14%) des Verkaufspreises. b.) Bei Miet-/Pachtverträgen: Bei privaten Mietverträgen zahlt der Mieter 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. (gesamt= 2,38 Monatsmieten) Bei gewerblichen Mietverträgen zahlt der Mieter 3 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.) Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).

11. Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.

12. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, ist Lüneburg.

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